Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie wird von Ärztlichen Psychotherapeut*innen oder Psychologischen Psychotherapeut*innen durchgeführt, die sich in jahrelanger Aus- und Weiterbildung auf die Behandlung psychischer Störungen mittels analytischer, tiefenpsychologisch fundierter, verhaltenstherapeutischer und systemischer Methoden spezialisiert sind. Die Möglichkeiten der Behandlung sind vielzählig. Manche Menschen verfügen über so gute Ressourcen, dass die Erkrankung von selbst „ausheilt“. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man – am Besten in Absprache mit einem Fachmann / einer Fachfrau – je nach Schweregrad der Erkrankung überlegen, ob eine stationäre Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlung notwendig ist oder ob eine ambulante Behandlung ausreichend ist. Häufig genügt zunächst eine ambulante Psychotherapie, die eventuell einem stationären Aufenthalt entgegen wirken kann. Oft genügen aber auch schon Beratungsangebote, wie zum Beispiel die Lebensberatung über die Caritas.          

Im Falle eines Therapiebeginns macht sich der / die Therapeut*in  zunächst ein Bild von Ihnen und Ihren Beschwerden, anhand dessen dann eine genauere Diagnose gestellt werden kann. Im Anschluss werden Therapieziele gesammelt, um die Reduktion der Symptomatik so effektiv wie möglich einzuleiten.

 

Warum macht man eine Psychotherapie?

Es gibt viele verschiedene Gründe weshalb man sich in Psychotherapie begibt.

In der Regel kann man aber sagen, dass die meisten Patient*innen in verschiedenen Lebensabschnitten einen oder mehrere Leidensdrücke erspüren und damit überfordert sind. Sie wissen dann nicht weiter und leiden sehr unter der Symptomatik.

Eine Psychotherapie kann Ihnen dann dabei helfen dieses Leiden zu reduzieren und zu verarbeiten.

Man kann sich aus Eigeninitiative in einer psychotherapeutischen Sprechstunden vorstellen, kann aber von bestimmten Menschen auch dort hingewiesen werden.

Welche Therapieart wird hier angeboten?

Meine Praxis hat Ihren Schwerpunkt in der Verhaltenstherapie, die davon ausgeht, dass das Leben auf Verhalten und Erleben basiert.

In der Therapie werden Denk- und Verhaltensweisen erlernt und erweitert, um mit den belastenden Lebenszuständen besser umgehen zu können. Daher werden sowohl in den Therapiestunden, als auch außerhalb viele Übungen und Aufgaben durchgeführt.

Wieviel Probesitzungen kann man machen?

Zu Beginn einer Psychotherapie steht die psychotherapeutische Sprechstunde. Jeder/ jede Psychotherapeut*in hält ein wöchentliches Zeitfenster für Sprechstunden bereit. Dieses Zeitfenster sind entweder offene Termine oder werden von der/ dem Therapeut*in vergeben. Eine psychotherapeutische Sprechstunde dauert entweder 25 oder 50 Minuten. Insgesamt können bei einem/einer Therapeut*in bis zu 6 Sprechstunden à 25 Minuten in Anspruch genommen werden. Ziel dieser Sprechstunden ist zunächst ausschließlich die Klärung, ob eine psychotherapeutisch behandlungsbedürftige Störung vorliegt.

Wenn dies der Fall ist und der/die Therapeut*in selbst einen Platz frei hat, schließen sich 2- 4 probatorische Sitzungen an, in denen geprüft wird, ob eine tragfähige therapeutische Beziehung zustande kommt. Sollte dies nicht der Fall sein, können erneut probatorische Sitzungen bei einem anderen/einer anderen Psychotherapeut*in in Anspruch genommen werden. In der Regel trägt die Krankenkasse die Kosten.

Wie lange geht eine Psychotherapie?

In der Regel wird eine Therapiestunde pro Woche mit einer Dauer von 50 Minuten angeboten.

Meine Praxis hat ihren Schwerpunkt in der  Verhaltenstherapie (VT). Für diese beantragt man entweder eine Kurzzeittherapie 1 (12 Therapiestunden)  oder eine Langzeittherapie (60 Therapiestunden). Sollte die KZT 1 nicht ausreichen, können weitere 12 Sitzungen im Rahmen der KZT 2 beantragt werden. Nach diesen 24 Sitzungen ist die Kurzzeittherapie abgeschlossen. Sollten weitere Sitzungen notwendig sein, wird durch den Therapeuten ein Umwandlungsantrag von KZT in LZT gestellt (36 Sitzungen). In begründeten Fällen werden auch darüber hinaus weitere Therapiestunden von den Krankenkassen genehmigt. Die gesetzliche Höchstgrenze liegt für die Verhaltenstherapie jedoch bei 80 Sitzungen.

Nach einer solchen abgeschlossenen Therapie, gibt es 2 Jahre lang eine sogenannte Therapiepause. Das heißt, dass die Krankenkasse in den darauffolgenden 2 Jahren keine Kosten übernimmt.

Es ist jedoch sehr unterschiedlich und Beschwerden abhängig wie lange das Therapiebedürfnis ansteht, daher kann man es nicht für alle Patient*innen pauschalisieren.

Wer übernimmt die Kosten einer Psychotherapie?

In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten eine Psychotherapie.

(mehr Informationen finden Sie unter der Rubrik Kostenerstattung)

Wie beantragt man eine Psychotherapie?

Um die Beantragung der Kostenübernahme der Psychotherapie kümmert sich der/die Psychotherapeut*in. Im Rahmen der probatorischen Sitzungen werden 2 Formulare an die Krankenkasse geschickt. Ergänzt werden die Formulare durch einen Konsiliarbericht. Diesen bekommen Sie von dem/der Therapeut*in mit und leiten ihn an den Hausarzt/der Hausärztin weiter. In dem Konsiliarbericht bescheinigt der Hausarzt/die Hausärztin, dass aus ärztlicher Sicht nichts gegen die Aufnahme einer Psychotherapie spricht.