Zusammenfassung

  • Psychotherapie wird von Ärztlichen Psychotherapeut*innen oder Psychologischen Psychotherapeut*innen durchgeführt, die sich in jahrelanger Aus- und Weiterbildung auf die Behandlung psychischer Störungen mittels analytischer, tiefenpsychologisch fundierter, verhaltenstherapeutischer und systemischer Methoden spezialisiert haben.
  • Die Kosten für die Psychotherapie trägt in der Regel die Krankenkasse.
  • Wenn Sie das Gefühl haben, Sie kommen mit dem/der Psychotherapeut*in gut zu Recht, wird entweder eine Kurzzeittherapie I (12 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Stunden) bei der Krankenkasse beantragt.

Nach Strotzka  ist Psychotherapie „eine Interaktion zwischen einem oder mehreren Patienten und einem oder mehreren Therapeuten (aufgrund einer standardisierten Ausbildung), zum Zwecke der Behandlung von Verhaltensstörungen oder Leidenszuständen (vorwiegend psychosozialer Verursachung) mit psychologischen Mitteln (durch Kommunikation, vorwiegend verbal oder auch averbal), mit einer lehrbaren Technik, einem definierten Ziel und auf der Basis einer Theorie des normalen und abnormen Verhaltens.“ (Dilling H. & Reimer C. (1997) Psychotherapie. In: Psychiatrie und Psychotherapie. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg.) 

Wer bietet Psychotherapie an?

Es gibt Ärzt*innen mit einer Weiterbildung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie oder psychosomatische Medizin und Psychotherapie; diese nennen sich dann Ärztliche Psychotherapeut*innen. Dann gibt es Psycholog*innen mit einer Weiterbildung; diese nennen sich dann Psychologische Psychotherapeut*innen. Je nach Art der Weiterbildung liegt der Schwerpunkt entweder in der Psychoanalyse bzw. tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, der Verhaltenstherapie oder der systemischen Therapie.

Damit die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von den Krankenkassen übernommen werden, muss eine Psychotherapie im Richtlinienverfahren durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass der Ärztliche oder Psychologische Psychotherapeut*in über eine staatlich anerkannte Qualifikation verfügt, die es ihm erlaubt, Verhaltenstherapie, systemische Therapie, psychoanalytische oder tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie anzubieten. Bei diesen Schwerpunkten liegen ausreichend Studien vor, die eine Wirksamkeit der Therapiemethoden belegen.

Erste Schritte in die Psychotherapie

Zu Beginn einer Psychotherapie steht die psychotherapeutische Sprechstunde. Jeder/ jede Psychotherapeut*in hält ein wöchentliches Zeitfenster für Sprechstunden bereit. Dieses Zeitfenster sind entweder offene Termine oder werden von der/ dem Therapeut*in vergeben. Eine psychotherapeutische Sprechstunde dauert entweder 25 oder 50 Minuten. Insgesamt können bei einem/einer Therapeut*in bis zu 6 Sprechstunden à 25 Minuten in Anspruch genommen werden. Ziel dieser Sprechstunden ist zunächst ausschließlich die Klärung, ob eine psychotherapeutisch behandlungsbedürftige Störung vorliegt.

Wenn dies der Fall ist und der/die Therapeut*in selbst einen Platz frei hat, schließen sich 2- 4 probatorische Sitzungen an, in denen geprüft wird, ob eine tragfähige therapeutische Beziehung zustande kommt. Sollte dies nicht der Fall sein, können erneut probatorische Sitzungen bei einem anderen/einer anderen Psychotherapeut*in in Anspruch genommen werden. In der Regel trägt die Krankenkasse die Kosten.

Wenn der/die Therapeut*in selber keinen freien Platz hat, wird ein Formular ausgestellt, mit dem Sie dann mit Hilfe der Kassenärztlichen Vereinigung Sprechstunden bei einem anderen/einer anderen Therapeut*in beanspruchen können.

In diesen ersten 3 bis 7 Stunden macht der/die Psychotherapeut*in sich mit Ihrer Hilfe ein Bild über Ihre Beschwerden, deren Entwicklung und fragt nach biografischen Besonderheiten. Dann stellt er/sie eine Diagnose. Gemeinsam werden Therapieziele formuliert (zum Beispiel die Reduktion der depressiven Symptomatik oder die Überwindung der Angstsymptomatik), an deren Umsetzung in der Therapie gearbeitet wird.,

Wenn Sie mit dem/der Psychotherapeut*in gut zu Recht kommen und sich eine Behandlung vorstellen können, muss die Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt und die Durchführung von ihr genehmigt werden. Bei vorliegender Genehmigung startet die Richtlinienpsychotherapie. In der Regel wird eine Therapiestunde pro Woche mit einer Dauer von 50 Minuten angeboten.

Meine Praxis hat ihren Schwerpunkt in der  Verhaltenstherapie (VT). Für diese beantragt man entweder eine Kurzzeittherapie 1 (12 Therapiestunden)  oder eine Langzeittherapie (60 Therapiestunden). Sollte die KZT 1 nicht ausreichen, können weitere 12 Sitzungen im Rahmen der KZT 2 beantragt werden. Nach diesen 24 Sitzungen ist die Kurzzeittherapie abgeschlossen. Sollten weitere Sitzungen notwendig sein, wird durch den Therapeuten ein Umwandlungsantrag von KZT in LZT gestellt (36 Sitzungen). In begründeten Fällen werden auch darüber hinaus weitere Therapiestunden von den Krankenkassen genehmigt. Die gesetzliche Höchstgrenze liegt für die Verhaltenstherapie jedoch bei 80 Sitzungen.

Nach einer solchen abgeschlossenen Therapie gibt es 2 Jahre lang eine sogenannte Therapiepause. Das heißt, dass die Krankenkasse in den darauffolgenden 2 Jahren in sehr vereinzelten Fällen die Kosten übernimmt.

Ambulante Psychotherapie wird in der Regel mit einer Frequenz von 1 Sitzung (50 Minuten) pro Woche durchgeführt.